Startseite zum Kontaktformular Telefon
Facebook Instagram Webcam zum Menü
Leichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundsteuerreform

Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das "neue" Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.

Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de sind Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
Cornelia Riesterer

Riesterer, Cornelia

Rechnungsamt
Zimmer: 04, EG
07661 9305-66
07661 9305-9066